Hildebrand, Mariano & Rathje

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Unsere Kanzlei befindet sich im Herzen Sevillas, nur wenige Schritte von der Kathedrale entfernt. Sevilla ist die Hauptstadt Andalusiens, der autonomen Region Spaniens mit der größten Fläche und Bevölkerung (Stand: 2022: 681.998 Einwohner in der Stadt Sevilla und 1.939.887 Einwohner in der Provinz).

Sevilla ist mit dem Hochgeschwindigkeitszug AVE in etwa 2,5 Stunden von Madrid aus erreichbar. Der internationale Flughafen Sevilla hat in den letzten Jahren sein Angebot an internationalen Flugverbindungen erweitert und verzeichnet derzeit das stärkste Wachstum aller spanischen Flughäfen. Eine Transatlantik-Flug-Verbindung ist in Planung und auch der asiatische Markt zeigt zunehmendes Interesse an Sevilla.

Zu den Investitionen, die zu einer positiven Wirtschaftsbilanz Sevillas beigetragen haben, gehören neben der Tourismusbranche unter anderem die Fertigung des Airbus A400M sowie die Ansiedlung neuer Unternehmen aus dem Bereich I+D auf dem ehemaligen Expo-Gelände.

Seit 2023 ist Sevilla auch der Sitz der spanischen Raumfahrtbehörde.

Dank der Nähe zu den Küstenregionen Andalusiens (Costa del Sol, Costa de la Luz) ist unsere Kanzlei für Mandanten aus diesen Regionen schnell erreichbar. Außerdem können unsere Mitarbeiter problemlos Mandate direkt vor Ort wahrnehmen.

KONTAKTDATEN:

SPRECHZEITEN:

Frau Lina Rathje kam im Jahre 2011, nach Abschluss ihres Bachelors der Rechtswissenschaft und des Wahlschwerpunktes im Internationalen Privatrecht und der Rechtsvergleichung an der Universität Hamburg, nach Sevilla.

Zur Kanzlei Hildebrand & Mariano Abogados (heute Hildebrand, Mariano & Rathje Abogados SCP) kam sie im Jahre 2013, nach Abschluss ihres Masters des spanischen und internationalen Privatrechts an der Universität Sevilla. Nach dem Abschluss des Masters für Rechtsanwälte der Universität von Sevilla, ist sie seit 2021 Mitglied der Rechtsanwaltskammer zu Sevilla.

Sie ist Mitglied der deutsch-spanischen Juristenvereinigung.

Sprachen: Deutsch, Spanisch und Englisch.
rathje@hmr-abogados.com

Herr Mariano Romero ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer zu Sevilla und seit dem Jahre 2000 als Anwalt tätig. Er verfügt über einen Master im Unternehmensrecht, arbeitete mehrere Jahre in einer Kanzlei in Sevilla und anschließend als Berater in einem überregionalen Bauunternehmen.

Seit dem Jahre 2004 ist er Sozius der Kanzlei Hildebrand & Mariano Abogados, heute Hildebrand, Mariano & Rathje Abogados SCP.

Sprachen: Spanisch und Englisch
mariano@hmr-abogados.com

Seit 1997 in Spanien rechtsberatend tätig. Zunächst als Mitarbeiter einer internationalen Kanzlei in Marbella. Im Jahre 1998 erhielt er die Anerkennung als spanischer Anwalt vor dem spanischen Justizministerium. Dann im Jahre 1999 Mitbegründer der Kanzlei Hildebrand & Mariano Abogados, heute Hildebrand, Mariano & Rathje Abogados SCP.

Herr Hildebrand ist Mitglied der Rechtsanwaltskammern in Sevilla. Desweiteren ist er Mitglied der deutsch-spanischen Juristenvereinigung und der Internationalen Kommission der Rechtsanwaltskammer Sevilla.

In den Jahren 2014 bis 2017 war Herr Hildebrand als Dozent an der Universidad Pablo de Olavide, Sevilla im Rahmen des Doppelten Studiengangs mit der Universität Bayreuth zum Deutsch-Spanischen Recht tätig.

Herr Hildebrand war über 20 Jahre Mitglied der Anwaltskammer Düsseldorf.

Sprachen: Deutsch, Spanisch und Englisch.

Wenn ein ausländisches Unternehmen Mitarbeiter in Spanien beschäftigen möchte, ohne eine Betriebsstätte zu gründen, muss das Unternehmen dennoch bei der spanischen Sozialversicherung angemeldet sein und monatliche spanische Lohnabrechnungen erstellen sowie den Lohnsteuerabzug quartalsweise abführen. Die Sozialversicherungspflicht in Spanien besteht, wenn der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Spanien hat und mehr als 25% seiner Tätigkeit in Spanien ausübt.

Unsere Kanzlei bietet Unternehmen in deutscher Sprache umfassende Unterstützung bei der steuerlichen Anmeldung in Spanien, der Anmeldung bei der spanischen Sozialversicherung, der Arbeitsvertragsgestaltung und der Lohnabrechnung sowie der Übernahme der langfristigen rechtlichen und steuerlichen Betreuung. Unsere Serviceleistungen im Zuge der Anmeldung des deutschen Unternehmens in Spanien umfassen unter anderem die Erstellung einer notariellen Vertretungsvollmacht, die Unterstützung bei der Beantragung der spanischen Steuernummer, die Beantragung des „certificado digital“ sowie die Anmeldung des Unternehmens und des Arbeitnehmers bei der spanischen Sozialversicherung.

Wir übernehmen auch die Erstellung der monatlichen Gehaltsabrechnungen, die Abwicklung der Zahlung der Sozialversicherungsabgaben, die quartalsweise Abgabe der Steuererklärung über den Lohnsteuerabzug des Mitarbeiters beim spanischen Finanzamt sowie die Übermittlung von Krankmeldungen an die spanische Sozialversicherung. Außerdem verwalten wir die elektronische Zustellbox für den Behördenverkehr und vertreten das Unternehmen vor den spanischen Behörden.

Wir bieten unseren Mandanten Unterstützung bei der Durchführung von Mahnverfahren sowie bei der Vollstreckung ausländischer Titel in Spanien. Für offene Geldforderungen gegenüber einem Schuldner sieht das spanische Recht ein verkürztes Klageverfahren vor, ähnlich dem deutschen Mahnverfahren. Wenn der Schuldner innerhalb von 20 Tagen nach Zustellung der Klage keinen Widerspruch einlegt, erhält der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel.

Falls bereits ein rechtskräftiges Urteil oder ein europäischer Vollstreckungstitel vorliegt, aber der Schuldner sich in Spanien aufhält oder wesentliche Vermögenswerte in Spanien besitzt, stehen wir gerne bei der Vollstreckung in Spanien zur Verfügung.

Die Exequatur kann als Regelwerk definiert werden, nach dem die Rechtsordnung eines Staates nachweist, dass eine von einem Gericht eines anderen Staates verhängte gerichtliche Entscheidung die Anforderungen erfüllt, die ihre Anerkennung und Genehmigung ermöglichen. Wenn wir von der Exequatur als einem Gerichtsverfahren sprechen, dann ist es dieses Verfahren, das darauf abzielt, die Gültigkeit eines Urteils eines ausländischen Gerichts anzuerkennen und daher dessen Vollstreckung in einem anderen Staat als dem erlassenen zuzulassen.

Wir übernehmen die Verteidigung Ihrer zivil- und verwaltungsrechtlichen Interessen vor den spanischen Gerichten. Die komplexen Risiken und Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Verfahrensführung im Ausland und in einer fremden Sprache erfordern ein hohes Maß an fachlicher Expertise. Unsere juristisch ausgebildeten Anwälte sind in beiden Rechtsordnungen, dem deutschen und dem spanischen Recht, versiert. Dadurch sind wir in der Lage, Ihre Interessen nicht nur optimal vor den spanischen Gerichten zu vertreten, sondern Ihnen auch eine umfassende Beratung zu bieten, die auf die Unterschiede und Gemeinsamkeiten beider Rechtsordnungen eingeht.

Wir bieten Unterstützung bei der Durchführung des AFO-Verfahrens. Zur Lösung des Problems der Nicht-Regulierung illegaler Bauten, vor allem in den Küstenregionen und dem Umland, wurde in den vergangenen Jahren das “Gesetz der baulichen Regelungen Andalusiens” mehrfach angepasst, um die Legalisierung bzw. Anerkennung bereits bestehender Immobilien im Außenbereich und damit eine Wiedereingliederung in die Bauordnung zu ermöglichen. Für illegal errichtet Bauten ausserhalb der Bauordnung, die deshalb für eine Legalisierung nicht in Frage kamen, wurde ein Verfahren geschaffen das sich RAFO nennt, “Reconocimiento de Asimilación al Fuera de Ordenación”, also “Anerkennung der Angleichung der Situation außerhalb der baulichen Ordnung”.

Seit 2016 werden nun auch solche Immobilien vom AFO-Verfahren erfasst, die im Außenbereich nicht einzeln, sondern als Ansammlungen von Häusern auf nicht geteilten Grundstücken erbaut wurden. Es wird nun also, unter besonderen Umständen, nicht nur die illegale Bebauung, sondern auch die Teilung anerkannt und es eröffnet sich die Möglichkeit hier Teilstücke von Parzellen AFO-Verfahren anerkennen und von der ursprünglichen Parzelle abtrennen und anschließend im Grundbuch eintragen zu lassen.

Das AFO-Verfahren ist ein komplexer Prozess und erfordert eine gründliche Vorbereitung sowie eine sorgfältige Durchführung. Unsere Kanzlei verfügt über umfassende Erfahrung in diesem Bereich und unterstützt unsere Mandanten bei jedem Schritt des Verfahrens. Wir übernehmen die Erstellung aller notwendigen Unterlagen und die Koordination mit den zuständigen Behörden. Zunächst prüfen wir, ob die Immobilie für das AFO-Verfahren in Frage kommt und welche Schritte erforderlich sind, um die Anerkennung zu erreichen.

Es ist sehr wichtig, sich frühzeitig mit dem Thema der Nachlassplanung zu befassen, um mögliche Schwierigkeiten bei der späteren Abwicklung des Nachlasses zu vermeiden. Wir helfen Ihnen gerne dabei, eine letztwillige Verfügung (Testament) zu erstellen und diese notariell beurkunden zu lassen, um eine rechtssichere Regelung Ihres Nachlasses zu gewährleisten. Wir klären Sie auch über die Möglichkeiten auf, die sich durch die europäische Gesetzgebung ergeben, um eine grenzüberschreitende Wirksamkeit Ihrer Erklärungen sicherzustellen.

Die europäische Erbrechtsverordnung, die im August 2015 in Kraft getreten ist, bietet EU-Bürgern, die in Spanien leben, die Möglichkeit, das anwendbare Erbrecht zu wählen. Sie können sich entscheiden, ob das deutsche oder spanische Erbrecht zur Anwendung kommen soll. Wir helfen Ihnen dabei, die Unterschiede zwischen den deutschen und spanischen erbrechtlichen Regelungen zu verstehen und die für Sie beste Wahl zu treffen.

Es ist auch möglich, ein spanisches Testament zu erstellen, um die spätere Abwicklung des Nachlasses zu erleichtern, insbesondere wenn Sie Immobilienbesitz oder ein Konto in Spanien haben. Wir stehen Ihnen auch bei der Hinterlegung Ihrer letztwilligen Verfügung im zentralen Testamentsregister zur Verfügung, um eine sichere Aufbewahrung zu gewährleisten.

Unsere Kanzlei betreut die Abwicklung von Erbschaften mit internationalem Bezug, insbesondere von EU-Bürgern, die Vermögen in Spanien hinterlassen haben.

Nach Prüfung des anwendbaren Rechts erarbeiten wir gemeinsam mit unseren Mandanten eine Vorgehensweise, die schnell und kosteneffektiv zur vollständigen Abwicklung der Erbschaft führt, wobei auch die Minimierung der Erbschaftssteuer berücksichtigt wird.

Für die Abwicklung der Erbschaft sind verschiedene Dokumente erforderlich, wie beispielsweise Sterbeurkunden, Erbscheine und europäische Nachlasszeugnisse, die beglaubigt und legalisiert werden müssen (z. B. mit einer Haager Apostille). Wir stellen unseren Mandanten zunächst eine Liste der benötigten Unterlagen zusammen und unterstützen sie bei deren Beschaffung, einschließlich der Koordination mit dem zuständigen Nachlassgericht in Deutschland.

In der Regel sind eine Erbschaftsannahme und die Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung in Spanien erforderlich, deren Erstellung und Einreichung Teil unserer Dienstleistungen sind. Mit einer entsprechenden notariellen Vollmacht können wir unsere Mandanten auch bei der Erbschaftsannahme vertreten.

Unsere Gebühren basieren auf dem Wert der Erbschaft und richten sich nach den allgemeinen Gebührenempfehlungen der örtlichen Rechtsanwaltskammer.

Wir bieten eine individuelle Beratung zur Gründung von Handelsgesellschaften in jeglicher gesetzlichen Form, einschließlich der spanischen GmbH (Sociedad de Responsabilidad Limitada – kurz S.L.). In den letzten Jahren haben wir die Gründung von über 100 spanischen Gesellschaften begleitet. Die S.L. ist vergleichbar mit der deutschen GmbH und bietet aufgrund des niedrigen Mindeststammkapitals von 3.000 € eine interessante Möglichkeit für die Aufnahme von Geschäftstätigkeiten in Spanien.

In den letzten Jahren wurden in Spanien eine Reihe von Gesetzen erlassen, um die Gründung neuer Gesellschaften schnell und kosteneffizient zu gestalten. In der Regel dauert es etwa 14 Tage, um eine Gesellschaft vom Notar bis zur Eintragung im Handelsregister zu gründen. Wir übernehmen gerne die komplette Abwicklung der Gründung für Sie.

Beim Kauf von Immobilien in Spanien gibt es viele Fallstricke. Ohne professionelle Unterstützung können grundbuchrechtliche Probleme erst nach Abschluss des Kaufvertrages offenbar werden. Aus diesem Grund ist es äußerst wichtig, sich bereits vor dem Kauf umfassend beraten zu lassen.

Wir bieten eine umfangreiche Beratung, die die Prüfung der grundbuchrechtlichen Situation, die Überprüfung oder Erstellung von Kaufverträgen, die Kommunikation und Abstimmung mit dem Vertragspartner und dem involvierten Notariat, die Begleitung zum Termin zur Vertragsunterschrift sowie die Abführung der anfallenden Steuern und Gebühren umfasst. Wir begleiten den Kauf oder Verkauf der Immobilie bis zur Unterzeichnung der Kaufurkunde und deren Eintragung im Grundbuch, um sicherzustellen, dass alles reibungslos verläuft.