Unser Beratungsservice

Wir sind stets bemüht unsere Dienstleistungen konkret auf die Bedürfnisse unser internationalen Mandantschaft anzupassen und zu optimieren.

Desweiteren arbeiten wir seit mehreren Jahren mit verschiedenen Anwaltskanzleien, Notaren, vereidigten Übersetzern und Dolmetschern, Banken und Versicherungsunternehmen im In- und Ausland zusammen. Dies für den Fall, dass das uns übertragene Mandat die Mitwirkungen von anderen Dienstleistern in anderen Ländern notwendig macht.

Dank dieses in den Jahren unserer Tätigkeit entstandenen flexiblen Netzwerkes und der Tatsache, dass unser Team mehrsprachig ist, können unsere Beratungsdienste sowie die verschiedenen Verhandlungen in der Muttersprache des Kunden oder in englisch umgesetzt werden.

IMMOBILIENMANAGEMENT

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Kauf oder Verkauf von Immobilien in Spanien:

Gerade der Kauf von Immobilien in Spanien hat seine Tücken. Ohne professionelle Unterstützung stellen sich z.B. grundbuchrechtliche Probleme häufig erst nach Abschluss des Kaufvertrages heraus. Umso wichtiger ist es, sich schon vor Abschluss eines Kaufvertrages umfassend beraten zu lassen.

Wir bieten die Prüfung der grundbuchrechtlichen Situation, die Prüfung bzw. die Erstellung von Kaufverträgen, die Kommunikation und Abstimmung mit dem involvierten Notariat, die Begleitung zum Termin zur Vertragsunterschrift, sowie die Abführung der anfallenden Steuern und Gebühren an und begleiten so den Kauf bzw. den Verkauf bis zur

Firmengründungen

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Firmengründungen in Spanien:

Unter Berücksichtigung jedes Einzelfalls beraten wir Sie bei der Gründung einer Handelsgesellschaft in jedweder gesetzlichen Form (z.B. einer spanischen GmbH = Sociedad de Responsabilidad Limitada – kurz S.L.). Im Laufe der letzten Jahren konnte unsere Kanzlei die Gründung von mehr als 100 spanischen GmbHs begleiten. Die S.L. ist mit der deutschen GmbH vergleichbar und stellt durch das niedrige gesetzliche Mindeststammkapital in Höhe von 3.000 € eine interessante Möglichkeit zur Aufnahme einer Geschäftstätigkeit in Spanien dar.

Der spanische Gesetzgeber hat in den letzten Jahren verschiedene Gesetze verabschiedet, die alle darauf abzielen, die Gründung von neuen Gesellschaften möglichst schnell und kostengünstig zu gestalten. In der Regel beträgt der zeitliche Rahmen von der Gründung vor einem Notar bis zur Eintragung ins Handelsregister ca. 14 Tage. Sollten Sie die Gründung einer Handelsgesellschaft in Spanien wünschen, so übernehmen die komplette Abwicklung für Sie.

Unsere Tätigkeit erstreckt sich auch auf die Begleitung bzw. die Vertretung zur Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages beim Notar, die Anmeldung beim Finanzamt und die eventuell notwendigen Anmeldungen bei der Sozialversicherung und die Prüfung und Erstellung von Arbeitsverträgen.

Weiter bieten wir unseren Mandanten die Möglichkeit der Unterstützung bei den Jahresabschlüssen, Beratung bezüglich des Arbeitsrechts, Steuererklärungen, Gehaltsabrechnungen, etc.

ERBSCHAFTSABWICKLUNG

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Erbschaftsabwicklung in Spanien

Auch die Abwicklung von Erbschaften mit internationalem Bezug, oft sind es EU-Bürger die Vermögen in Spanien hinterlassen, wird durch unsere Kanzlei betreut.

Nach Prüfung des anwendbaren Rechts entwickeln wir gemeinsam mit unseren Mandanten eine Vorgehensweise, die möglichst zeitnah und kostengünstig zum gewünschten Erfolg, der kompletten Abwicklung der Erbschaft, führt. Die Abwicklung wird selbstverständlich auch unter dem Aspekt der Minimierung der Erbschaftssteuern vorgenommen.

Die Abwicklung der Erbschaft setzt das Vorhandensein verschiedener Dokumenten (z.B. Sterbeurkunde, Erbschein, Europäisches Nachlasszeugnis) sowie deren beglaubigte Übersetzung und Legalisierung (Haager Apostille) voraus. Zunächst erhalten unsere Mandanten von uns eine Liste der in ihrem Fall notwendigen Unterlagen. Bei deren Beschaffung, wie zB. auch der Abstimmung mit dem in Deutschland zuständigen Nachlassgericht, sind wir ihnen dann gerne behilflich.

In der Regel sind eine Erbschaftsannahme und die Abgabe einer Erbschaftssteuererklärung hier in Spanien notwendig, deren Erstellung und Einreichung Teil unseres Leistungsangebots ist. Bei entsprechender notarieller Bevollmächtigung können wir Sie auch bei der Erbschaftsannahme vertreten.

Unsere Gebühren richten sich nach dem Gegenwert der Erbschaft und berechnen sich nach den allgemeinen Gebührenempfehlungen der hiesigen Rechtsanwaltskammer.

NACHLASSPLANUNG

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Nachlassplanung

Wir bieten Beratung bei der Erstellung letztwilliger Verfügungen und deren notarieller Beurkundung, sowie deren Hinterlegung im zentralen Testamentsregister an. Gerade bei der Abwicklung internationaler Nachlässe kommt es häufig zu Schwierigkeiten, die bei einer zeitigen Nachlassplanung hätten verhindert werden können. Wir klären Sie auf über die Rechte und Möglichkeiten, die sich EU-Bürgern durch die Gesetzgebung der Europäischen Union in den letzten Jahren eröffnet haben und stellen die grenzüberschreitende Wirksamkeit Ihrer Erklärungen sicher.

LEGALISIERUNG GEBÄUDE

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Nachträgliche Legalisierung von bebauten Grundstücken

Wir bieten die Unterstützung bei der Durchführung des AFO-Verfahrens an. Zur Lösung des Problems der Nicht-Regulierung illegalen Bauten, vor allem in den Küstenregionen und dem Umland, wurde in den vergangenen Jahren das “Gesetz der baulichen Regelungen Andalusiens” mehrfach angepasst, um die Legalisierung bzw. Anerkennung bereits bestehender Immobilien im Außenbereich und damit eine Wiedereingliederung in die Bauordnung zu ermöglichen. Für illegal errichtet Bauten ausserhalb der Bauordnung, die deshalb für eine Legalisierung nicht in Frage kamen, wurde ein Verfahren geschaffen das sich RAFO nennt, “Reconocimiento de Asimilación al Fuera de Ordenación”, also “Anerkennung der Angleichung der Situation außerhalb der baulichen Ordnung”.

Seit 2016 werden nun auch solche Immobilien vom AFO-Verfahren erfasst, die im Außenbereich nicht einzeln, sondern als Ansammlungen von Häusern auf nicht geteilten Grundstücken erbaut wurden. Es wird nun also, unter besonderen Umständen, nicht nur die illegale Bebauung, sondern auch die Teilung anerkannt und es eröffnet sich die Möglichkeit hier Teilstücke von Parzellen AFO-Verfahren anerkennen und von der ursprünglichen Parzelle abtrennen und anschließend im Grundbuch eintragen zu lassen.

GERICHTSVERFAHREN

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GERICHTSVERFAHREN

Wir kümmern uns um die Verteidigung Ihrer Interessen vor den Gerichten und befürworten die Entscheidung, ein Gerichtsverfahren einzuleiten, angesichts der komplexen Risiken und der Schwierigkeiten, die mit Verfahrensangelegenheiten verbunden sind.

Diese Prozesse erfordern eine fachliche Beratung mit multidisziplinärem Charakter, um angemessen behandelt zu werden, und zwar im Allgemeinen durch die Person der Anwaltskanzlei, da zuweilen eine Vielzahl von Interessen aufeinander treffen, die die Aufmerksamkeit von Fachleuten erfordern, die auf verschiedene Rechtsgebiete spezialisiert sind.

Aus diesem Grund ist eine umfassende Beratung bei der Lösung von Rechtsansprüchen unerlässlich.

Exequátur

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Exequátur

Die Exequatur kann als Regelwerk definiert werden, nach dem die Rechtsordnung eines Staates nachweist, dass eine von einem Gericht eines anderen Staates verhängte gerichtliche Entscheidung die Anforderungen erfüllt, die ihre Anerkennung und Genehmigung ermöglichen. Wenn wir von der Exequatur als einem Gerichtsverfahren sprechen, dann ist es dieses Verfahren, das darauf abzielt, die Gültigkeit eines Urteils eines ausländischen Gerichts anzuerkennen und daher dessen Vollstreckung in einem anderen Staat als dem erlassenen zuzulassen.

VOLLSTRECKUNG AUSLÄNDISCHER TITEL

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Mahnverfahren und Vollstreckung ausländischer Titel in Spanie

Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Führung eines Mahnverfahrens bzw. der Vollstreckung ausländischen Titel in Spanien.

Für offene Geldforderungen gegen einen Schuldner sieht das spanische Recht ein verkürztes Klageverfahren, ähnlich dem deutschen Mahnverfahren, vor. Sollte der Schuldner 20 Tage nach Zustellung der Klage keinen Widerspruch einlegen, so erhält der Gläubiger einen direkt vollstreckbaren Titel.

Sollte bereits ein rechtskräftiges Urteil oder ein europäischer Vollstreckungstitel vorliegen, der Verurteilte sich jedoch in Spanien aufhalten bzw. wesentliche Vermögenswerte in Spanien besitzen, so sind wir gerne bei der Vollstreckung in Spanien behilflich.

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Betreuung Firmen ohne Niederlassung in Spanien

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Betreuung von deutschen Unternehmen ohne Niederlassung in Spanien

Möchte ein deutsches Unternehmen einen oder mehrere Mitarbeiter in Spanien beschäftigen, ohne direkt eine Betriebsstätte begründen zu wollen, so muss dieses Unternehmen trotzdem bei der spanischen Sozialversicherung gemeldet sein und dem Arbeitnehmer monatlich spanische Lohnabrechnungen erstellen und quartalsweise den Lohnsteuerabzug abführen.

Die Sozialversicherungspflicht besteht in Spanien, wenn der Arbeitnehmer in Spanien seinen Wohnsitz hat und mehr als 25 % seiner Tätigkeit in Spanien ausübt. 

Unsere Kanzlei betreut in deutscher Sprache Unternehmen bei der steuerlichen Anmeldung in Spanien, der Anmeldung bei der spanischen Sozialversicherung, der Arbeitsvertragsgestaltung, der Lohnabrechnungen und Steuererklärungen über den Lohnsteuerabzug und übernimmt die langfristige rechtliche und steuerliche Betreuung der deutschen Unternehmens. 

  1. Unsere Serviceleistungen im Zuge der Anmeldung des deutschen Unternehmens in Spanien:
  • Erstellung des Entwurfs einer notariellen Vertretungsvollmacht zur Beurkundung bei einem Notar Ihrer Wahl in Deutschland und Koordination der vereidigten Übersetzung der Vollmacht.
  • Unterstützung bei der Beantragung der spanischen Steuernummer des zeichnenden Geschäftsführers des Unternehmens über das jeweils zuständige spanische Konsulat in Deutschland.
  • Beantragung der spanischen Steuernummer (NIF) (ohne Niederlassung in Spanien) für das deutsche Unternehmen.
  • Beantragung des “certificado digital” (elektronischen Unterschrift für den Behördenverkehr).
  • Anmeldung des deutschen Unternehmens bei der spanischen Sozialversicherung.
  • Ausarbeitung des spanischen Arbeitsvertrages und Hinterlegung des Arbeitsvertrages bei dem spanischen Arbeitsministerium.
  • Anmeldung des Arbeitnehmers bei der spanischen Sozialversicherung.
  1. Weitere Betreuung des Unternehmens und Vertretung vor den spanischen Behörden: 
  • Erstellung der monatliche Gehaltsabrechnung und Abwicklung der Zahlung der Sozialversicherungsabgaben über unser Kundenanderkonto. 
  • Quartalsweise Abgabe der Steuererklärung über den Lohnsteuerabzug des Mitarbeiters bei dem spanischen Finanzamt und Abwicklung der Zahlung über unser Kundenanderkonto.
  • Übermittlung von Krankmeldungen an die spanische Sozialversicherung.
  • Verwaltung der elektronischen Zustellbox für den Behördenverkehr.

DAS INTERNATIONALE BERATUNGSTEAM IHRES VERTRAUENS IN SPANIEN

Ihre internationale Anwaltskanzlei in Sevilla

SPRECHZEITEN

  • Montag bis Freitag:

    9:15  - 15.00 uhr

  • Samstags:

    Geschlossen