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Einkommenssteuer auch für Nicht-Residenten in Spanien für die Jahre 2012 und 2013 erhöht

In Spanien versucht die Regierung unter dem neuen Regierungspräsidenten Mariano Rajoy durch drastische Sparmaβnahmen das Haushaltsdefizit zu reduzieren.

Durch das ab dem 01. Januar 2012 geltende Eilgesetz (RD-Ley 20/2011 Real Decreto-ley 20/2011 de medidas urgentes para la corrección del déficit público), werden auch die Steuern für Nicht-Residenten erhöht.

So wird der bestehende Regelsteuersatz von 24 % auf 24,75 % erhöht. Das hat für einen deutschen Eigentümer einer Ferienimmobilie in Spanien im Rahmen der obligatorischen Einkommenssteuererklärung folgende Auswirkungen. Beispiel:

Immobilie mit einem Katasterwert (wobei dieser nach 1994 aktualisiert wurde):   400.000 €

Einkommenssteuer/Jahr bei 24 % Regelsatz:            1.056 €

Einkommenssteuer/Jahr bei 24,75 % (neu):             1.089 €

Desweiteren wurde u.a. die Besteuerung bei der Veräuβerung von Ferienimmobilien von Nicht-Residenten erhöht. Der Regelsteuersatz wird von 19 % auf 21 % erhöht. Beispiel:

Bei dem Verkauf einer Ferienimmobilie ergibt sich ein Gewinn i.H.v. 200.000 €.

Besteuerung (alt): 19 %         38.000 €

Besteuerung (neu): 21 %        42.000 €

Da auch die Grundsteuer erhöht werden wird, ist im Ergebnis mit einer merklichen Verteuerung für diejenigen zur rechnen, die Eigentümer einer Ferienimmobilie in Spanien sind. Dies insbesondere bei der Veräuβerung der Immobilie.

Die aufgezeigten Änderungen gelten zunächst für die Jahre 2012 und 2013.

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