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Andalusien: Kriterien der Bestimmung der Höhe der Übertragungssteuern und Erbschaftssteuer bei der Übertragung (Verkauf, Vererbung, etc.) von Landgrundstücken („fincas rústicas“)

Seit dem 16.11.2011 ist in Andalusien eine Verordnung in Kraft, aufgrund derer nun die Kriterien festgelegt werden, die u.a. für die Festlegung des tatsächlichen Marktwertes von Landgrundstücken („fincas rústicas“) und somit auch zur Bestimmung der Erbschaftssteuer gelten werden. Der Wert eines bebauten Landgrundstücks wird hiernach aus der Summe des Wertes des Grundstücks und des Wertes der Bebauung angenommen. Dies gilt auch, wenn die Gebäude nicht im Grundbuch eingetragen sind. Aufgrund der Verordnung besteht in Andalusien schon jetzt die Möglichkeit sich über die Werte zu informieren, die von der Verwaltung bei Übertragung (Verkauf, Vererbung, etc.) annehmen wird.

Zur weiteren Information stehen wir gerne zur Verfügung.

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