Privatmandate
Im Rahmen der Rechts- und Steuerberatung unserer Mandantschaft haben sich im Laufe der letzten Jahre folgende Beratungsschwerpunkte ergeben:
- Firmengründungen: dies in jedweder gesetzlichen zulässigen Form (z.B. spanische GmbH= Sociedad de Responsabilidad Limitada). Info Gesellschaftsgründung
- Erbschaftsabwicklung/Nachlassabwicklung in Spanien: Hier zielt die Beratung darauf ab, für die Mandaten, die oft Erben ausländischer Verstorbener sind, den Vermögensübergang gemäss Testament oder gesetzlicher Erbfolge sicherzustellen. Info Erbschaftsabwicklung.
- Beteiligung an Solarparks in Spanien: Nicht zuletzt durch das neue am 26. Mai 2007 veröffentlichte Gesetz zur Regulierung der Energieproduktion im Spezialtarif (Real Decreto 661/2007 de 25 de mayo), ist die Investition in Solarenergie für Privatpersonen interessant. Info Erneuerbare Energien.
- Steuerberatung von Nicht-Residenten in Spanien: Steuerausländer in Spanien, die hier in Spanien beschränkt steuerpflichtig sind, werden von uns umfassend beraten. Hierzu zählt die komplette Einkommens- und Vermögenssteuer unter Einbeziehung der jeweiligen internationalen Steuerplanung (insbesondere unter Berücksichtigung von bestehenden „Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung“). Info Steuern Spanien Nicht-Residenten.
- Kauf oder Verkauf von Immobilien in Spanien: hierzu. Info Immobilien.


