Erneuerbare Energien

Neue Königliche Gesetzgebende Verordnung vom 30. April 2009 zum Energiesektor (Real Decreto-ley 6/2009 de 30 de abril de 2009)

Auch bedingt durch die internationale Finanzkrise ist am 07. Mai 2009 eine neue Königliche Gesetzgebende Verordnung in Kraft getreten, die u.a. die Finanzierung des Haushaltsdefizits u.a. bedingt durch das Defizit des Stromtarifs, der einerseits von den Endverbrauchern gezahlt wird und auf der anderen Seite von den Öffentlichen Stellen festgelegt und an die Stromerzeuger gezahlt wird, regelt.

Desweiteren wird in Art. 4 der Königlichen Gesetzgebenden Verordnung festgelegt, dass nun auch für alle anderen Arten der Erneuerbaren Energien das sogenannte Vorregister gilt. Bisher war dies ausschliesslich auf die Fotovoltaik-Anlagen anwendbar. Dies vor dem Hintergrund des Bestrebens der Regierung, das Defizit des Stromtarifs besser kontrollieren zu können.

 


 

Gemeinsame Erklärung zwischen dem Ministerium für Industrie, Fremdenverkehr und Handel des Königreichs Spanien und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit bei der Entwicklung und Förderung eines Einspeisungssystems zur intensiven Nutzung erneuerbarer Energiequellen bei der Stromerzeugung.

Im Oktober 2005 haben sich die Bundesrepublik Deutschland und das Königreich Spanien in einer gemeinsamen Erklärung dazu bereiterklärt, die erneuerbaren Energien und deren Einspeisetechnik in das Stromnetz zu fördern.
In der Erklärung wird darauf hingewiesen, daß eine stärkere Nutzung der erneuerbaren Energien ein wesentliches Element für eine nachhaltige Entwicklung auf nationaler wie globaler Ebene ist und die Verringerung der Emissionen durch fossile Brennstoffe erreicht werden muß.

Beide Staaten haben ihre Bereitschaft erklärt, dazu beizutragen, daß die Einspeisungstechniken noch wirksamer und die Verwaltungsverfahren effizienter und transparenter werden. Auch bei der Entwicklung von gesetzlichen Vorschriften im Bereich der Einspeisungstechniken wollen die Staaten fortan zusammenarbeiten, um eine einheitliche Grundlage zu schaffen. Zudem sollen andere Staaten, die ein gleichartiges System entwickeln und einführen, unterstützt werden.

Bei der Durchführung von gemeinsamen Projekten werden Forschungsinstitutionen oder Forschungsunternehmen aus beiden Staaten beteiligt. Daten aus diesen Projekten stehen den beiden Staaten zur offenen Verfügung.

Die Unterstützung internationaler Foren, die sich mit dem Thema der erneuerbaren Energien befassen ist ebenso beabsichtigt wie die Bildung einer bilateralen Arbeitsgruppe, um die Entwicklung der erneuerbaren Energien und deren Einspeisungstechnik zu fördern.

Beide Staaten haben versichert, das geistige Eigentum nach Maßgabe der jeweiligen innerstaatlich geltenden Rechtsvorschriften schützen.