Hildebrand & Mariano - Rechtsberatung - Sevilla

Einfuehrung

Im Hinblick auf Wirtschaft und Bevölkerung stellt Spanien eines der fünf wichtigsten Länder der Europäischen Union dar. Das Wirtschaftswachstum Spaniens lag in den letzten Jahren über dem europäischen Durchschnitt und weist steigende Tendenzen auf.

Ein Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei ist die Rechtsberatung deutscher Unternehmen, die bereits auf dem spanischen Markt tätig sind oder es werden möchten. Ziel der Beratung ist es, die Vorstellungen und Bedürfnisse der Mandanten durch die Anwendung der einschlägigen Vorschriften in eine rechtlich gesicherte Position umzusetzen.

Wir beraten unsere Firmenmandanten in allen Rechts- und Steuerfragen, sowohl im aussergerichtlichen Bereich, als auch vor Gericht.

Newcomer auf dem spanischen Markt

Ausländische Firmen, die die unternehmerische Entscheidung getroffen haben, ihre Produkte auf dem spanischen Markt abzusetzen, müssen zunächst abwägen, auf welchem Wege sie dies erfolgreich durchsetzen können. In der Regel bietet sich an, auf den klassischen "Distributionsmix" aus dem Direktgeschäft und dem Einsatz von Handelsvertretern und/ oder Vertriebshändlern zurückzugreifen. Andere Absatzformen kommen anfangs meistens nicht in Betracht. Je nach Art des Produktes kann die Gründung einer ausländischen Niederlassung oder einer Tochtergesellschaft zu Beginn zu kostenintensiv sein, ein Joint-Venture mit einem ausländischen Partner oder die Vergabe einer Fertigungslizenz an diesen kann eine zu enge Kooperation beinhalten.

Beispiele unserer umfassenden Rechts- und Steuerberatung für deutsche Unternehmen, die sich entschieden haben, mit dem Absatz ihrer Produkte in Spanien zu beginnen, sind u.a. je nach gewählter Absatzart:

Unsere Rechtsberatung zielt darauf ab, unsere Mandanten dauerhaft auf dem spanischen Markt zu begleiten.