Seit vielen Jahren ist Deutschland einer der wichtigsten Handelspartner für Spanien. So ist dann auch einer der Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei die Rechtsberatung deutscher Unternehmen, die bereits auf dem spanischen Markt tätig sind oder es werden möchten. Ziel der Beratung ist es, die Vorstellungen und Bedürfnisse der Mandanten durch die Anwendung der einschlägigen Vorschriften in eine rechtlich gesicherte Position umzusetzen.

Wir beraten unsere Firmenmandanten in allen Rechts- und Steuerfragen, sowohl im außergerichtlichen Bereich als auch vor Gericht.

Newcomer auf dem spanischen Markt

Ausländische Firmen, die die unternehmerische Entscheidung getroffen haben, ihre Produkte auf dem spanischen Markt abzusetzen, müssen zunächst abwägen, auf welchem Wege sie dies erfolgreich durchsetzen können. In der Regel bietet sich an, auf den klassischen „Distributionsmix“ aus dem Direktgeschäft und dem Einsatz von Handelsvertretern und / oder Vertriebshändlern zurückzugreifen. Andere Absatzformen kommen anfangs meistens nicht in Betracht. Je nach Art des Produktes kann die Gründung einer ausländischen Niederlassung oder einer Tochtergesellschaft zu Beginn zu kostenintensiv sein, ein Joint-Venture mit einem ausländischen Partner oder die Vergabe einer Fertigungslizenz an diesen kann eine zu enge Kooperation beinhalten.

Für welche Absatzart sich die Mandanten auch letztendlich entscheiden, wir begleiten diese Entscheidung gerne mit einer umfassenden Rechts- und Steuerberatung auf den folgenden Gebieten:

Unsere Rechtsberatung zielt darauf ab, unsere Mandanten dauerhaft auf dem spanischen Markt zu begleiten.